Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.
![](https://www.tc-geiselhoering.de/wp-content/uploads/2021/05/Stufenplan-10.05-1-1024x726.jpg)