Tennisclub startet mit Intensivkurs in die neue Saison
Erfolgreicher Schnupperkurs für Anfänger – Trainingscamp für Kinder
Bei herrlichem Frühlingswetter hielt der Tennisclub Geiselhöring in der ersten Ferienwoche ein zweitägiges Tenniscamp für Kinder und Jugendliche sowie begleitend dazu einen kostenlosen Schnupperkurs für zukünftige Tennisstars auf der großflächigen Tennisanlage ab. Das Angebot wurde von den Nachwuchsspielern sehr gut angenommen und so herrschte mit insgesamt gut 40 Teilnehmern an beiden Tagen reges Treiben auf den bestens präparierten sieben Sandplätzen. Mittags wurden die hungrigen Spielerinnen und Spieler von der neuen Wirtin des Tennisheims, Hilde Hermann, bestens mit schmackhaften Gerichten versorgt.
Das Team um Vereinstrainer Arpi Csizmarik gestaltete die Einheiten wie gewohnt sehr engagiert und abwechslungsreich. So wurden nicht nur die typischen Tennisfertigkeiten wie Vor- und Rückhand verfeinert, sondern durch das ein oder andere Hockeymatch sowie verschiedene Laufspiele auch die allgemeine Konstitution trainiert. Zum Einstieg in die neue Freiluftsaison war das ein idealer Start, der auch so manchem Erwachsenen nicht schaden würde!
Davon überzeugte sich auch Sport- und Jugendwart Stefan Singer, der am zweiten Tag den kostenlos angebotenen Schnupperkurs betreute. 14 Kinder zeigten hier großen Eifer und viel Freude bei ihren ersten Schritten auf dem Tennisplatz. Auf erste Ballgewöhnungsübungen zu Beginn folgte sehr bald der Umgang mit dem Schläger. Nach zwei Stunden waren manche überrascht, wie schnell es ging, bis man die ersten Bälle hin und her schlagen konnte. Alle waren sich einig, unbedingt wieder kommen zu wollen. Der Tennisclub wird deshalb in den nächsten Wochen weitere Kurse anbieten, um die Lust an Bewegung im Allgemeinen und die Freude am Tennissport im Besonderen zu fördern.

Ein Großteil der Teilnehmer des Trainingscamps und des Schnupperkurses mit dem Team um Trainer Arpi Ciszmarik (hinten 2. von links) sowie Sport- und Jugendwart Stefan Singer (hinten, 2. von rechts)
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Erlass der 16. BayIfSMV:
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden. Für den Sport in Bayern bedeutet das:
Keine Einschränkungen mehr!
Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch nicht, dass die Corona-Pandemie überwunden ist.
Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese ist zum 3. April 2022 in Kraft getreten.
Neue Coronaregeln
Angepasste Coronaregeln ab 17.02.2022:
Die aktuellen Coronaregeln können über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-17_Schreiben-an-Vereine.pdf
Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.
Neue Coronaregeln (24.11.2021)
Leider wurden in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Coronaregeln auch für Sportstätten wiederum verschärft. Wir bitten deshalb folgendes zu beachten:
Es gilt:
Zutritt nur wenn geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.
Zulässige Tests sind:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Die Selbsttests müssen vor einem Vorstandsmitglied oder einem Beauftragten vorgenommen und dokumentiert werden.
Die Vorstandschaft bittet um Beachtung.
Neue Regelungen
Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung
Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport. Die entsprechenden Regelungen sind dem nachstehenden BTV- Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.
