Leider wurden in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Coronaregeln auch für Sportstätten wiederum verschärft. Wir bitten deshalb folgendes zu beachten:

Es gilt:

Zutritt nur wenn geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Die Selbsttests müssen vor einem Vorstandsmitglied oder einem Beauftragten vorgenommen und dokumentiert werden.

Die Vorstandschaft bittet um Beachtung.