16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Erlass der 16. BayIfSMV: Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind…