Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  •  Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich.
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt. 
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, Umkleideräume, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu reinigen. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. 
  • Die Tennishalle ist bei Nutzung alle 60 Minuten so zu lüften, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden alle vorhandenen Fenster geöffnet. 
  • Die Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten sind zu erfassen.  
  • Die Trainingsgruppen beschränken sich pro Tennisplatz auf max. 5 Personen
  • Auf einem Hallenplatz darf nur jeweils eine Trainingsgruppe trainieren 
  • Fahrgemeinschaften sind möglich, sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt, Betreuer können an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Im Bereich bis zur U12 ist unter Einhaltung der Hygieneregeln auch die Anwesenheit der Eltern gestattet.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport 

  • Sämtliche Trainierende sind vom Trainer bzw. Übungsleiter zu erfassen, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grunde sind die Trainingsgruppen auch immer gleich zu halten. 
  • Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. 
  • Umkleideräume können unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 m) benutzt werden. Die gleichzeitige Anwesenheit bei den Umkleideräumen der Herren wird auf 4 Personen beschränkt, bei den Damen auf 3 Personen. In den Umkleideräumen besteht Maskenpflicht.
  • Die Duschen bei den Herren können gleichzeitig von zwei Personen mit entsprechendem Abstand benutzt werden, die Duschen bei den Damen können nur von jeweils einer Person benutzt werden, die Fenster in den Duschräumen sind ständig gekippt zu halten.
  • WC`s stehen ausreichend zur Verfügung. 
  • Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport 

  • Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt. 
  • Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) ist mind. 15 Minuten vollumfänglich zu lüften, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können. 
  • Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich). 
  • Umkleideräume, Duschen und WC`s sh. Ausführungen unter Outdoorsport. 
  • Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.
  • Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung der Umkleideräume und der WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.
  • Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen. 

Geiselhöring, 17.08.2020

                                                                                          Die Vorstandschaft