Allgemein

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Neue Regelungen

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Am 3. November 2021 hat das Bayerische Kabinett eine Verschärfung der Corona-Regelungen festgelegt und die „Krankenhausampel“ überarbeitet. Die neuen Regeln sind nachstehendem BTV Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.

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Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung

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Die Bayerische Staatsregierung hat Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport. Die entsprechenden Regelungen sind dem nachstehenden BTV- Stufenplan zu entnehmen. Die Vorstandschaft bittet um entsprechende Beachtung.

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Neuer BTV-Stufenplan

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Die Bayerische Staatsregierung hat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.

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Neue Nutzungsvereinbarung der Tennisplätze

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Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.

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Tennisplätze im Außenbereich ab sofort geöffnet

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Die Tennisplätze im Außenbereich des TC 1974 Geiselhöring e.V. sind ab sofort geöffnet. Die mögliche Nutzung hängt vom jeweiligen regionalen Inzidenzwert ab und ist dem Aushang auf der Anlage sowie dem nachstehenden BTV-Stufenplan zu entnehmen. Inzidenzunabhängig sind Einzelspiele möglich, Doppel mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person, Training mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person (maximal fünf Personen; zusätzlich Trainer, wenn er nicht am Sportgeschehen teilnimmt). Ein Körperkontakt hat zu unterbleiben.

Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen, auf der Tennisanlage besteht, mit Ausnahme beim Spielbetrieb, Maskenpflicht. Die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet sich auf den Formblättern, die im Schaukasten aufliegen, zu registrieren. 

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Tennishalle bleibt weiterhin geschlossen

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Nachdem im Landkreis Straubing-Bogen der 7-Tage-Inzidenzwert über 100 liegt, muss laut der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Tennishalle weiterhin geschlossen bleiben.

Geiselhöring, den 18.03.2021

                                                                          Die Vorstandschaft

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Tennishalle ab sofort geschlossen

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Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde dahingehend geändert, dass auch der Indoor-Sport verboten ist. Wir müssen deshalb unsere 3-Feldtennishalle ab sofort schließen. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Geiselhöring, 13.11.2020

                                                                        Die Vorstandschaft

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Corona aktuell – Tennis mit Einschränkung möglich

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Laut der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Ausübung von Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).

Dies bedeutet für den bayerischen Tennissport bis vorerst 

30. November 2020 konkret folgendes:

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde
Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Diese Begegnungen entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.

Geiselhöring, 31.10.2020               

                                                              Die Vorstandschaft

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