Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet – die mögliche Nutzung der Tennisplätze ist dem aktuellen BTV-Stufenplan zu entnehmen, die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind zu beachten.
Die Tennisplätze im Außenbereich des TC 1974 Geiselhöring e.V. sind ab sofort geöffnet. Die mögliche Nutzung hängt vom jeweiligen regionalen Inzidenzwert ab und ist dem Aushang auf der Anlage sowie dem nachstehenden BTV-Stufenplan zu entnehmen. Inzidenzunabhängig sind Einzelspiele möglich, Doppel mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person, Training mit Personen aus einem Haushalt plus eine Person (maximal fünf Personen; zusätzlich Trainer, wenn er nicht am Sportgeschehen teilnimmt). Ein Körperkontakt hat zu unterbleiben.
Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen, auf der Tennisanlage besteht, mit Ausnahme beim Spielbetrieb, Maskenpflicht. Die nachstehenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet sich auf den Formblättern, die im Schaukasten aufliegen, zu registrieren.
Nachdem im Landkreis Straubing-Bogen der 7-Tage-Inzidenzwert über 100 liegt, muss laut der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Tennishalle weiterhin geschlossen bleiben.
Die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde dahingehend geändert, dass auch der Indoor-Sport verboten ist. Wir müssen deshalb unsere 3-Feldtennishalle ab sofort schließen. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Laut der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Ausübung von Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).
Dies bedeutet für den bayerischen Tennissport bis vorerst
30. November 2020 konkret folgendes:
1. Tennisanlagen Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Diese Begegnungen entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.
Bei bestem Tenniswetter wurde am vergangenen Samstag auf der Anlage des Tennisclubs Geiselhöring das 6.Sepp-Singer-Gedächtnisturnier ausgetragen. Turnierleiter Stefan Singer freute sich darüber, dass insgesamt zwölf Doppel-Teams der benachbarten Tennisvereine aus Laberweinting, Sallach und Geiselhöring teilnahmen und um den Wanderpokal kämpften. Gerade in diesem Jahr, in dem der Wettspielbetrieb stark eingeschränkt war, bot das Turnier zum Abschluss der Freiluftsaison noch einmal die Möglichkeit, sich in freundschaftlicher Atmosphäre im Wettkampf zu messen.
Nach spannenden Gruppenspielen kam es im Halbfinale zu zwei vereinsinternen Duellen. Joe Speiseder/Johannes Eichinger vom SV Sallach behielten dabei im ersten Match gegen Thomas Wellenhofer/Thomas Speiseder die Oberhand und zogen ins Finale ein. Dort trafen sie auf Josef und Stefan Singer, die in der Geiselhöringer Begegnung Sepp Aichner/Sepp Fries bezwingen konnten. Im Endspiel merkte man allen Spielern an, dass sie bereits das fünfte Match bei großer Hitze zu absolvieren hatten. Nach hartem Kampf setzten sich am Ende Joe Speiseder/Johannes Eichinger verdient durch und konnten die sechste Ausgabe des Sepp-Singer-Gedächtnisturniers gewinnen.
Sepp Aichner, 1.Vorsitzender des TC Geiselhöring, und Turnierleiter Stefan Singer zeigten sich sehr erfreut über den Zusammenhalt der Vereine im Labertal und das große Interesse an dem Turnier. Am Ende überreichten sie den Wanderpokal an das Sieger-Doppel Joe Speiseder/Johannes Eichinger und übergaben den Staffelstab für die Ausführung der nächsten Ausgabe des Turniers im Jahr 2021 an den SV Sallach.
Bildunterschrift: Die Turniersieger Joe Speiseder (4. v. l.) und Johannes Eichinger (3. v. l.) mit den Zweit- und Drittplatzierten sowie Turnierleiter Stefan Singer (2. v. r.) und 1.Vorsitzenden Sepp Aichner (2. v. l.)
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich.
Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, Umkleideräume, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu reinigen. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
Die Tennishalle ist bei Nutzung alle 60 Minuten so zu lüften, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden alle vorhandenen Fenster geöffnet.
Die Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten sind zu erfassen.
Die Trainingsgruppen beschränken sich pro Tennisplatz auf max. 5 Personen.
Auf einem Hallenplatz darf nur jeweils eine Trainingsgruppe trainieren
Fahrgemeinschaften sind möglich, sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt, Betreuer können an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Im Bereich bis zur U12 ist unter Einhaltung der Hygieneregeln auch die Anwesenheit der Eltern gestattet.
Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
Sämtliche Trainierende sind vom Trainer bzw. Übungsleiter zu erfassen, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grunde sind die Trainingsgruppen auch immer gleich zu halten.
Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Umkleideräume können unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 m) benutzt werden. Die gleichzeitige Anwesenheit bei den Umkleideräumen der Herren wird auf 4 Personen beschränkt, bei den Damen auf 3 Personen. In den Umkleideräumen besteht Maskenpflicht.
Die Duschen bei den Herren können gleichzeitig von zwei Personen mit entsprechendem Abstand benutzt werden, die Duschen bei den Damen können nur von jeweils einer Person benutzt werden, die Fenster in den Duschräumen sind ständig gekippt zu halten.
WC`s stehen ausreichend zur Verfügung.
Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) ist mind. 15 Minuten vollumfänglich zu lüften, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).
Umkleideräume, Duschen und WC`s sh. Ausführungen unter Outdoorsport.
Zur Verletzungsprophylaxe ist die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) anzupassen.
Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.
Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung der Umkleideräume und der WC-Anlagen, besteht eine Maskenpflicht.
Wettkämpfe werden ausnahmslos ohne Zuschauer ausgetragen.
Nach den jüngst beschlossenen Erleichterungen bei den Infektionsschutzmaßnahmen werden am kommenden Montag, den 11.Mai, die Freiplätze des Tennisclubs Geiselhöring wieder geöffnet. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen sich dann maximal fünf Personen auf einem Platz aufhalten, die jedoch einen Abstand von mindestens 1,50 m zueinander einhalten sollen. Die Tennishalle und die Umkleideräume bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Spieler, Trainer und Betreuer sind angehalten, die auf der Tennisanlage ausgehängten Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten.Es laufen bereits die Vorbereitungen, um auch das Kindertraining so bald wie möglich wieder aufnehmen zu können. Offizielle Wettkämpfe und Meisterschaftsspiele sind jedoch weiterhin nicht zulässig.